Thiele Bestattungshaus

Patientenverfügung

Im Krankheitsfall bestens vorgesorgt

Der medizinische Fortschritt ermöglicht heute Behandlungsmethoden, die nicht jeder Mensch in Anspruch nehmen möchte.

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie durch die schriftliche Bekundung Ihres Willens dafür, dass Ihre Wünsche bezüglich einer Behandlung berücksichtigt werden. Sollten Sie aufgrund einer schweren Erkrankung oder unfallbedingt Ihren Willen später einmal nicht mehr äußern können, gilt die Patientenverfügung als verbindliches Dokument für die behandelnden Ärzte.

Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist empfehlenswert. Lassen Sie sich vom Arzt Ihres Vertrauens oder auch ggf. von einem Rechtsanwalt beraten. Wir vermitteln gerne den Kontakt.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es erste Informationen hierzu:

www.bmjv.de

Informationen zur christlichen Patientenverfügung erhalten Sie hier:

www.ekd.de

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