Thiele Bestattungshaus
Nachlass und Testament
Verfügungen für das Erbe
Die Themen Erben und Vererben erscheinen nicht immer direkt nachvollziehbar. Wir möchten Ihnen nachfolgend einen kleinen Überblick vermitteln.*
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). An erster Stelle haben, neben dem Ehepartner, die „Erben erster Ordnung“ (eigene Kinder und Kindeskinder) Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Erbberechtigt sind danach weitere Angehörige, wie z .B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Das Testament
Wer sein Vermögen später nach seinen eigenen Wünschen verteilen möchte, ist mit der Erstellung eines Testaments (alternativ: Erbvertrag) gut aufgestellt. Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie Namen, Ort und Datum enthalten. Ein unter notarieller Aufsicht verfasstes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann aber eventuelle Unklarheiten ausschließen.
Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die Sie in allen Fragen rund um den Nachlass beraten.
Erste Informationen hält die Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für Sie bereit:
*Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Der digitale Nachlass
Die digitale Welt ist aus dem Leben nicht mehr wegzudenken. Im Trauerfall muss beachtet werden, dass E-Mail-Konten, Abonnements, Social-Media-Einträge und kostenpflichtige Portale rechtzeitig gekündigt werden müssen, damit den Angehörigen weitere Zusatzbelastungen erspart bleiben.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Regelung Ihres digitalen Nachlasses.